Interessenvertretungen der Gemeinden
Die in Niederösterreich bestehenden Interessenvertretungen für die Gemeinden (Gemeindevertreterverbände), die mindestens 5% der Mitglieder der Gemeinderäte aller Gemeinden des Landes Niederösterreichs erfassen, müssen vor der Erlassung von Landesgesetzen, Verordnungen der Landesregierung und vor dem Abschluß von Verträgen gemäß Art.15a B-VG, die allgemeine Gemeindeinteressen berühren, gehört werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
