Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Gebühren für amtliche Probenahmen und Untersuchungen sowie für Veterinärkontrollen (Kontrolluntersuchungen) in Betrieben gemäß der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt je Betriebsbesuch für den
1. Zeitaufwand je angefangener Viertelstunde € 24,34,
2. Verwaltungsaufwand (Sachaufwand für ein Probenahmeset, Reisekosten, Vor- und Nachbereitung) € 32,45,
3. Behördenaufwand € 4,43.
(2) Die Kosten für zusätzliche Probenahmesets, für die Einsendung von Proben an ein Labor (Versendungskosten) und für die Laboruntersuchung (Auswertekosten) werden zu den Gebühren gemäß Abs. 1 nach tatsächlichem erforderlichen Aufwand zusätzlich verrechnet (Zuschlag), sofern diese nicht durch Dritte gemäß den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung 2007 zu tragen sind.
