Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

III. Förderberichte

Förderbericht

Die Landesregierung hat jährlich beginnend ab dem Jahr 2026 einen Förderbericht über die im vorangegangenen Jahr ausbezahlten Förderungen gemäß , mit Ausnahme jener Förderungen, die Gemeinden oder Rechtsträgern, die im überwiegenden Teil im Eigentum von Gemeinden stehen, zufließen und an andere Personen nicht vergeben werden dürfen, zu erstellen. Andere landesgesetzlich vorgesehene Förderberichtspflichten bleiben unberührt.