Mittel des Fonds
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
1. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages,
2. Zuwendungen der Gemeinden auf Grund freiwillig übernommener Verpflichtung,
3. Erlöse aus Darlehensaufnahmen und
4. sonstige Zuwendungen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
