Kostenersatz
Die Mitglieder des Kuratoriums, der Vorsitzende, der Geschäftsführer, die Ersatzmitglieder, sowie der Stellvertreter des Geschäftsführers üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf Reisekostenvergütung und auf Reisezulagen nach den Bestimmungen der Landes-Reisegebührenvorschrift für die NÖ Landesbediensteten der Dienstklasse VII.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
