Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 1981 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die NÖ Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 1976, LGBl. 8303/2-1 außer Kraft.

(3) Der Vollzug der bis 30. Dezember 1981 eingebrachten Begehren richtet sich noch nach den Bestimmungen der Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 1976.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.