Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben des bzw. der Energiebeauftragten

(1) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Energiemanagement wie

- Führung der Energiebuchhaltung über jedes Gebäude, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist,

- Information des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln,

- laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling);

2. Beratung des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin in Fragen der Energieeffizienz;

3. Erstellung eines jährlichen Berichts an den Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin.

(2) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden.