Abwicklung
Die Angelegenheiten nach diesem Abschnitt sind über das Binnenmarktinformationssystem der EU (IMI) abzuwickeln. Für die Abwicklung über die Verbindungsstelle gilt , 2, 3 Z 1 und 3, Abs. 5 und 6 sinngemäß.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abwicklung
Die Angelegenheiten nach diesem Abschnitt sind über das Binnenmarktinformationssystem der EU (IMI) abzuwickeln. Für die Abwicklung über die Verbindungsstelle gilt , 2, 3 Z 1 und 3, Abs. 5 und 6 sinngemäß.