Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Länge der bei Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegten Reisestrecke ist an Hand des elektronischen Distanzprogramms “NOE Distanzanzeiger” in der Version “V 1.5.2.” festzustellen.