Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Ausübung der Diensthoheit über jene Gemeindebeamte, die mit 1. Jänner 2003 dem Land NÖ zur dauernden Dienstleistung im a.ö. Krankenhaus in Baden zugeteilt wurden, wird für die Dauer der Dienstleistung aus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Baden auf die NÖ Landesregierung übertragen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.