Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetz, LGBl. 5750–0, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
