Besucherbetreuung
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes hat das Biosphärenpark Wienerwald Management persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranzuziehen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Besucherbetreuung
Zur Betreuung der Besucher und zur Förderung der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes hat das Biosphärenpark Wienerwald Management persönlich und fachlich geeignete Personen in ausreichender Zahl heranzuziehen.