Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausweis

Alle mit Agenden des Naturschutzes befaßten Personen (, , 60, 61) sind mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis auszustatten, aus dem ihre Befugnisse hervorgehen.