Einbringungsstelle
Ansprüche nach sind bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Abteilung, Ansprüche nach sind beim Landesumweltanwalt schriftlich einzubringen. Der Zeitaufwand ist auf Verlangen glaubhaft zu machen.
