Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16.Juli 1979, LGBl.Nr.54, in der Fassung der Verordnung LGBl.Nr.108/1981, zum Landschaftsschutzgebiet Nr.48 (Pöllauer Tal) erklärte Landschaftsraum erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.