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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16.Juli 1979, LGBl.Nr.54, in der Fassung der Verordnung LGBl.Nr.108/1981, zum Landschaftsschutzgebiet Nr.48 (Pöllauer Tal) erklärte Landschaftsraum erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.