Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Naturpark

Das Gebiet der Gemeinden Doren, Hittisau, Krumbach, Langen bei Bregenz, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Sibratsgfäll und Sulzberg ist als Naturpark „Nagelfluhkette“ nach dieser Verordnung zu erhalten und zu entwickeln.

*) Fassung LGBl.Nr. 47/2025