Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gebietsteile der freien Landschaft der Gemeinden Bernstein, Lockenhaus, Markt Neuhodis, Rechnitz, Stadtschlaining, Unterkohlstätten und Weiden bei Rechnitz, die mit Verordnung, mit der die Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, LGBl. Nr. 19/1972, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, erhalten die Bezeichnung „Naturpark Geschriebenstein“.