Kosten
Die mit der Wahl der Vertreter der Grundbesitzer verbundenen Kosten einschließlich der Kosten der Herstellung der amtlichen Stimmzettel trägt die Gemeinde.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die mit der Wahl der Vertreter der Grundbesitzer verbundenen Kosten einschließlich der Kosten der Herstellung der amtlichen Stimmzettel trägt die Gemeinde.