Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vorsitzender des Nationalparkkuratoriums

Dem Vorsitzenden des Nationalparkkuratoriums obliegen:

a) die Vertretung des Nationalparkfonds nach außen;

b) die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten;

c) die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel;

d) die Erstellung der Entwürfe des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses des Nationalparkfonds;

e) die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes;

f) die Durchführung der Beschlüsse des Nationalparkkuratoriums und

g) die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Nationalparkkuratoriums.