Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Widerruf einer Förderung

Eine Förderung ist unverzüglich zu widerrufen und zurückzuerstatten, wenn

a) sie auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu Unrecht gewährt wurde,

b) der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung nach nicht erbracht wurde,

c) Auflagen oder Bedingungen nicht erfüllt wurden oder

d) der Grund für eine Förderung weggefallen ist.