Hinweis auf Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder der gemäß erlassenen Bescheide werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 25 S.NPG bestraft.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Hinweis auf Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder der gemäß erlassenen Bescheide werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 25 S.NPG bestraft.