Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich der Verordnung

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten entsprechend der jeweils getroffenen Anordnung in den Außen- und Kernzonen des Nationalparks Hohe Tauern ( und ).