Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Die Laufzeit des Eigenmittelersatzdarlehens beträgt 20 Jahre. Das Darlehen ist unverzinst und in Halbjahresraten in der Höhe von 2,5 vH zurückzuzahlen.

(2) Die Tilgung des Eigenmittelersatzdarlehens beginnt am zweitnächsten der Antragstellung folgenden 1. April oder 1. Oktober.