Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebsentsandte

. Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung als Betriebsentsandter () ausgestellt werden, wenn

1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und

2. eine Sicherungsbescheinigung oder eine Beschäftigungsbewilligung als Betriebsentsandter oder ein Fall des § 18 Abs. 3 Z 2 oder 3, Abs. 3a oder Abs. 12 AuslBG vorliegt.