Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Besonderer Teil

Museumsverband

. (1) Das Technische Museum Wien (TMW) mit Österreichischer Mediathek ist der Verband aus einem Bundesmuseum und einem audiovisuellen Archiv unter der gemeinsamen Geschäftsführung gemäß .

(2) Der Österreichischen Mediathek steht eine Leiterin/ein Leiter vor, die/der der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer, im Falle von zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern, der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/dem wissenschaftlichen Geschäftsführer, untersteht.