Gliederung der Sammlung
. (1) Die Sammlung des NHM gliedert sich wie folgt:
1. Geowissenschaftliche Sammlung (Geologie, Paläontologie und Mineralogie mit staatlichem Edelsteininstitut);
2. Biologische Sammlung (Zoologie, Entomologie, Botanik);
3. Anthropologische Sammlung;
4. Prähistorische Sammlung mit Außenstelle Hallstatt;
5. Archiv für Wissenschaftsgeschichte;
6. Ökologie mit Nationalparkinstitut Ökohaus Petronell.
(2) Die Sammlung steht unbeschadet der Bestimmungen des des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 im Eigentum des Bundes. Die Objekte der Sammlung stehen gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923, unter Denkmalschutz. Erwerbungen bedürfen in Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der wissenschaftlichen Anstalt der Zustimmung durch das Kuratorium und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur entsprechend den in der Geschäftsordnung des Kuratoriums gemäß enthaltenen Bestimmungen.
(3) Eine Änderung der Gliederung der Sammlung bedarf der Zustimmung des Kuratoriums und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.
