Gliederung der Sammlung
. (1) Die Sammlung des MAK gliedert sich wie folgt
1. Design
2. Design-Info-Pool;
3. Metall und Wiener-Werkstätte-Archiv;
4. Glas und Keramik;
5. Textilien und Teppiche;
6. Möbel und Holzarbeiten;
7. Asien;
8. Gegenwartskunstsammlung gemäß Kernkompetenz;
9. Bibliothek, Kunstblättersammlung und Archiv.
(2) Die Sammlung steht unbeschadet der Bestimmungen des des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 im Eigentum des Bundes. Die Objekte der Sammlung stehen gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923, unter Denkmalschutz. Erwerbungen bedürfen in Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der wissenschaftlichen Anstalt der Zustimmung durch das Kuratorium und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur entsprechend den in der Geschäftsordnung des Kuratoriums gemäß enthaltenen Bestimmungen.
(3) Eine Änderung der Gliederung der Sammlung bedarf der Zustimmung des Kuratoriums und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.
