Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Europäischen Kommission

. Aktualisierungen der im Anhang V (Anhang V der Maschinen-Richtlinie) enthaltenen Liste der Sicherheitsbauteile, die von der Europäischen Kommission vorgenommen wurden, erfolgen durch Kundmachung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Bundesgesetzblatt.

(Anm.: Abs. 2 und 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 161/2025)