Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Europäischen Kommission
. Aktualisierungen der im Anhang V (Anhang V der Maschinen-Richtlinie) enthaltenen Liste der Sicherheitsbauteile, die von der Europäischen Kommission vorgenommen wurden, erfolgen durch Kundmachung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Bundesgesetzblatt.
(Anm.: Abs. 2 und 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 161/2025)
