Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heimhilfe

(1) Die Modellfunktion Heimhilfe – HF umfasst die Unterstützung der Klienten in der Basisversorgung, deren soziale Betreuung und die Wahrnehmung von Versorgungsaufgaben.

(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:

HF

Heimhilfe

Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 10 festgelegt.