Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Abschnitt

Führungsfunktionen in der mobilen Pflege

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege

(1) Die Modellfunktion Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege – PL_MP umfasst die Führung, Koordination und Organisation des Personals, die Organisation der Sachmittel und deren Einsatz unter wirtschaftlichen Aspekten im Pflegebereich in der mobilen Pflege sowie die Steuerung und Optimierung sämtlicher Prozesse und Nahtstellen des Pflegebereiches. Des Weiteren die Mitarbeiterführung wie insbesondere die Mitwirkung bei der Personalbedarfsermittlung, -beschaffung, -betreuung und -entwicklung sowie die direkte Personalführung.

Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Wirkungsbereich und der Führungskompetenz Linie.

(2) Die Modellfunktion Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege – PL_MP besteht aus den folgenden Modellstellen:

PL_MP1

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege (Betreuung von bis zu 100 Klienten) 1/5

PL_MP2

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege (Betreuung von 101 bis 200 Klienten) 2/5

PL_MP3

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege (Betreuung von 201 bis 350 Klienten) 3/5

PL_MP4

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege (Betreuung von 351 bis 500 Klienten) 4/5

PL_MP5

Pflegedienstleitung in der mobilen Pflege (Betreuung von mehr als 500 Klienten) 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 9 festgelegt.