Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meldepflicht

Außergewöhnliche Vorfälle, die mit der Sicherheit bei Bau und Betrieb einer landwirtschaftlichen Materialseilbahn im Zusammenhang stehen, sind der Behörde unverzüglich zu melden. Bei schweren Unfällen mit Personenschaden ist neben der Behörde auch die nächste Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.