Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Im gerichtlichen Verfahren nach den und 4, 12 und 22 sowie im Verwaltungsverfahren nach , Abs. 4 und 5, , , , und ist die Dienstnehmerin Partei.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. idF BGBl. I Nr. 153/1999.