Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang 4

Eignung für messtechnische Kontrollen

Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:

1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,

b) laufende Fort- und Weiterbildung

c) Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):

3. Zuverlässigkeit

4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung