Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anhang 3

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung

b) Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte

c) laufende Fort- und Weiterbildung

d) Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

e) ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik

2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen

3. Zuverlässigkeit

4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung