Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage A

GEREGELTE STOFFE

Gruppe

Stoff

Ozonabbau-

potential*

globales Treibhauspotential über einen Zeitraum von 100 Jahren

Gruppe I

 

 

 

CFCl3

(FCKW-11)

1,0

4750

CF2Cl2

(FCKW-12)

1,0

10900

C2F3Cl3

(FCKW-113)

0,8

6130

C2F4Cl2

(FCKW-114)

1,0

10000

C2F5Cl

(FCKW-115)

0,6

7370

Gruppe

Stoff

Ozonabbaupotential *)

Gruppe II

 

 

CBrClF2

(Halon 1211)

3.0

CBrF3

(Halon 1301)

10.0

C2Br2F4

(Halon 2402)

6.0

________________

* Ist für das Ozonabbaupotential ein Bereich angegeben, so wird der höchste Wert dieses Bereichs für die Zwecke des Protokolls verwendet. Die als Einzelwerte angegebenen Ozonabbaupotentiale wurden durch Berechnungen auf der Grundlage von Labormessungen ermittelt. Die als Bereich angegebenen Ozonabbaupotentiale beruhen auf Schätzungen und sind weniger genau. Der Bereich bezieht sich auf eine Gruppe von Isomeren. Der obere Wert ist eine Schätzung des Ozonabbaupotentials des Isomers mit dem höchsten Ozonabbaupotential, und der untere Wert ist eine Schätzung des Ozonabbaupotentials des Isomers mit dem geringsten Ozonabbaupotential.