3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.