Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.