1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines zu den Modellfunktionen
Sämtliche Aufgabenbereiche der Gemeinde sind nach den folgenden Bestimmungen als Modellfunktionen festgelegt. Jede Modellfunktion besteht aus mehreren Modellstellen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines zu den Modellfunktionen
Sämtliche Aufgabenbereiche der Gemeinde sind nach den folgenden Bestimmungen als Modellfunktionen festgelegt. Jede Modellfunktion besteht aus mehreren Modellstellen.