3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.