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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Schlussbestimmungen

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Modellstellen-Verordnung für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.