Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Operationstechnische Assistenz

Die Modellfunktion Operationstechnische Assistenz umfasst die eigenverantwortliche perioperative Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Assistenz der Ärztin und des Arztes bei operativen Eingriffen nach ärztlicher Anordnung. Zu den Aufgaben gehört das Instrumentieren in allen operativen Fachrichtungen einschließlich Vorbereitung der erforderlichen Instrumente, Apparate und Materialien, die Durchführung operationsspezifischer Lagerungen und Positionierungen, die einfache intraoperative Assistenz, die Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe zur Herstellung der Funktionsfähigkeit einer Operationseinheit für die Durchführung operativer Eingriffe, die OP‐Dokumentation und die präoperative Übernahme und postoperative Übergabe der Patientinnen und Patienten und der Patientendaten unter Berücksichtigung der notwendigen Ablauf‐, Aufbereitungs‐, Desinfektions‐ und Sterilisationsprozesse und ‐maßnahmen im Rahmen des Medizinproduktekreislaufs. Die Kompetenz der Operationstechnischen Assistenz in Notfällen umfasst das Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen sowie die eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit eine Ärztin oder ein Arzt nicht zur Verfügung steht. Die Modellfunktion Operationstechnische Assistenz besteht aus folgenden Modellstellen:

1. Die Modellstelle MT_OTA1/2 Operationstechnische Assistenz 1/2 gestaltet sich wie folgt:

Anforderungsart samt Merkmalsgewicht in %

Anforderungsgrad pro Bewertungsaspekt

gewichteter Anforderungswert

x

y

Wirkungsbereich (18%)

27

51

7,02

Entscheidungskompetenz (18%)

51

51

9,18

Fachkompetenz (18%)

55

32

8,45

Kundenorientierung (17%)

34

68

8,67

Umwelteinflüsse (4%)

112

70

3,81

Körperliche Beanspruchung (4%)

112

40

3,33

Passive psychische Belastung (4%)

112

56

3,58

Der Stellenwert beträgt 44,04 Punkte.

2. Die Modellstelle MT_ OTA2/2 Operationstechnische Assistenz 2/2 gestaltet sich wie folgt:

Anforderungsart samt Merkmalsgewicht in %

Anforderungsgrad pro Bewertungsaspekt

gewichteter Anforderungswert

x

y

Wirkungsbereich (18%)

44

51

8,55

Entscheidungskompetenz (18%)

51

51

9,18

Fachkompetenz (18%)

55

48

9,46

Kundenorientierung (17%)

34

68

8,67

Umwelteinflüsse (4%)

112

70

3,81

Körperliche Beanspruchung (4%)

112

40

3,33

Passive psychische Belastung (4%)

112

56

3,58

Der Stellenwert beträgt 46,58 Punkte.