Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualifikationsnachweis - Heilmasseur - EWR

. (1) Der Bundesminister für Gesundheit hat Personen, denen von einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Qualifikationsnachweis als Heilmasseur ausgestellt wurde, auf Antrag die Anerkennung als Heilmasseur zu erteilen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2014)

(3) und 5 bis 13 ist anzuwenden.