Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualifikationsnachweis - Medizinischer Masseur - außerhalb des EWR

. Eine im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung als medizinischer Masseur, die nicht unter fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn

1. die Gleichwertigkeit der Urkunde mit einem österreichischen Zeugnis gemäß (Nostrifikation) festgestellt wurde und

2. die im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.