Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
. (1) gilt auch für das Aufschulungsmodul zum Heilmasseur.
(2) Das Aufschulungsmodul darf zweimal wiederholt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung
. (1) gilt auch für das Aufschulungsmodul zum Heilmasseur.
(2) Das Aufschulungsmodul darf zweimal wiederholt werden.