Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Kompensationsmaßnahmen – EWR

Allgemeines

. Für die Durchführung eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung im Rahmen der Zulassung zur Berufsausübung von EWR-Staatsangehörigen gilt diese Verordnung, sofern sich nicht aus den Bestimmungen der bis 27 anderes ergibt.