Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verpackung

. Zur Identifizierung des Betriebes, der die Beihilfe erhält, sind auf der Verpackung des Mischfutters oder der Mischung die Buchstaben „AT“ mit anschließender Zulassungsnummer des Betriebs anzubringen.