Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lagerungsverbote

. In einem unterirdischen Munitionslager dürfen nicht gelagert werden

1. leicht entzündbare Flüssigkeiten,

2. chemische Kampfstoffe und

3. militärische Munition mit pyrotechnischen Sätzen, wie Leucht-, Rauch- oder Signalmunition.