Zulässige Belagsmenge
. Die militärische Munition ist nach Verträglichkeitsgruppen getrennt zu lagern. Ausnahmen von dieser getrennten Lagerung ergeben sich aus der Anlage 4.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulässige Belagsmenge
. Die militärische Munition ist nach Verträglichkeitsgruppen getrennt zu lagern. Ausnahmen von dieser getrennten Lagerung ergeben sich aus der Anlage 4.