4. Abschnitt
Militär-Flugdienstberatungspersonal (Militär-Dispatch-Personal)
Befähigungen für das Militär-Flugdienstberatungspersonal (Militär-Dispatch-Personal)
. (1) Für den Militär-Flugdienstberaterausweis (Militär-Dispatch-Ausweis) kommt neben der Grundbefähigung die Lehrbefähigung in Betracht.
(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Flugdienstberaterausweises (Militär-Dispatch-Ausweises) zu bescheinigen. Die Lehrbefähigung ist als Erweiterung im Militär-Flugdienstberaterausweis (Militär-Dispatch-Ausweis) einzutragen.
