Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Militär-Ladetechniker

Befähigungen für Militär-Ladetechniker

. (1) Für Militärluftfahrzeugtypen, die Militärluftfahrt-Personal mit ausschließlich beladungstechnischen Kenntnissen erfordern, kann ein Militär-Ladetechnikerausweis ausgestellt werden. Für den Militär-Ladetechnikerausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Erweiterungen in Betracht

1. die Typenerweiterung und

2. die Lehrbefähigung.

(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Ladetechnikerausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Ladetechnikerausweis einzutragen.

(3) Auf Militär-Ladetechniker ist über die Bordtauglichkeit anzuwenden.