Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befähigungen für Militär-Bordtechniker

. (1) Für den Militär-Bordtechnikerausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Erweiterungen in Betracht

1. die Typenerweiterung,

2. die Funktionserweiterung und

3. die Lehrbefähigung.

(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Bordtechnikerausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Bordtechnikerausweis einzutragen.